Bundestagswahl am Sonntag, 23. Februar 2025

Am Sonntag, den 23. Februar 2025 findet die vorgezogene Bundestagswahl statt.
Die Stadt Rötz ist hierbei in fünf Stimmbezirke eingeteilt. Ebenso werden zwei Briefwahlvorstände gebildet.
In den kommenden Tagen werden die amtlichen Wahlbenachrichtigungsbriefe an alle Wahlberechtigten zugestellt. Wer bis zum 02.02.2025 keine solche Wahlbenachrichtigung erhalten hat, aber glaubt wahlberechtigt zu sein, wende sich bitte umgehend an das Wahlamt der Stadt Rötz.
Mit dieser Wahlbenachrichtigung (unterschriebener Antrag auf Rückseite) können Briefwahlunterlagen zum einen direkt im Rathaus beantragt und abgeholt bzw. zugesandt werden. Berücksichtigen Sie allerdings bitte bei der möglichen Postzustellung etwaige längere Zustellfristen.
Eine weitere Möglichkeit der Beantragung von Briefwahlunterlagen ist die Onlinebeantragung auf der Homepage der Stadt Rötz, bzw. über den auf der Wahlbenachrichtigung eingedruckten personalisierten QR-Code mittels Smartphone.
Hier finden Sie außerdem den Link, mit dem Sie einen Wahlschein online beantragen können.
(Bitte nur ausfüllen und absenden, wenn Sie durch Briefwahl oder nicht in Ihrem Wahlraum, sondern in einem anderen Wahlbezirk im Wahlkreis wählen wollen.)
Wichtig: Die Briefwahlunterlagen müssen am Wahlsonntag, 23.02.2025 spätestens um 18:00 Uhr im Rathaus Rötz eingegangen sein.
Bekanntmachungen
Bekanntmachung zur Einsicht ins Wählerverzeichnis
Wahlbekanntmachung (folgt)
Wahlergebnisse
Hier der Link, unter dem am Wahlsonntag die Ergebnisse abgerufen werden können. (folgt)