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Fälligkeit der Hundesteuer

Die Stadtverwaltung weist darauf hin, dass das Halten eines über vier Monate alten Hundes im Gemeindegebiet der Stadt Rötz, einer gemeindlichen Aufwandssteuer nach Maßgabe der Satzung für die Erhebung der Hundesteuer vom 01. März 2021 unterliegt.

Hundebesitzer, die der Anmeldepflicht bisher nicht nachgekommen sind, werden hiermit aufgefordert, die Hundehaltung unverzüglich bei der Stadtverwaltung anzuzeigen.

Die Anmeldung kann telefonisch unter 09976-9411-24 oder per Formular erfolgen.

Hunde die verkauft oder eingeschläfert wurden, sind zeitnah abzumelden.

Ein Verstoß gegen die Anmeldepflicht ist ein Fall von Steuerhinterziehung, der nach dem Kommunalabgabengesetz strafrechtlich geahndet werden kann.

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