Kommunalwahl 2026
Am Sonntag, 08. März 2026 findet die Kommunalwahl statt. Im Folgenden halten wir einige Informationen für Sie bereit:
Wahlvorschläge können eingereicht werden.
Die Wahlleitung der Stadt Rötz gibt bekannt, dass am Sonntag, 08.03.2026 die Wahl des berufsmäßigen Ersten Bürgermeisters und die Wahl von 16 Stadträten stattfindet. Wahlvorschläge für diese beiden Wahlen dürfen nur von politischen Parteien und von Wählergruppen (Wahlvorschlagsträgern) eingereicht werden. Die Wahlvorschläge können ab sofort, jedoch bis spätestens Donnerstag, 08. Januar 2026, 18:00 Uhr, dem Gemeindewahlleiter zugesandt oder während der Dienststunden im Rathaus, Zimmer Nr. 4, 1. OG, übergeben werden. Jeder Wahlvorschlagsträger darf nur einen Wahlvorschlag einreichen. Die Voraussetzungen und Bestimmungen sind der Bekanntmachung zu entnehmen.
Falls Wahlvorschläge zusätzliche Unterstützungsunterschriften benötigen, können sich die Wahlberechtigten jeweils ab dem Tag nach der Einreichung des Wahlvorschlags, längstens bis 19.01.2026, 12:00 Uhr, im Eintragungsraum des Bürgerbüros der Stadt Rötz, Fürstenkasten, Böhmerstraße 18, 92444 Rötz (barrierefrei) zu den allgemeinen Dienststunden in eine Unterstützungsliste eintragen.
Die allgemeinen Dienststunden lauten wie folgt:
Montag: 08:00 – 12:00 Uhr und von 13:00 – 17:00 Uhr
Dienstag: 08:00 – 12:00 Uhr und von 13:00 – 17:00 Uhr
Mittwoch: 08:00 – 12:00 Uhr und von 13:00 – 17:00 Uhr
Donnerstag: 08:00 – 12:00 Uhr und von 13:00 – 18:00 Uhr
Freitag: 08:00 – 12:00 Uhr
Das Bürgerbüro (Eintragungsraum der Stadt Rötz) ist für Sie auch zwischen den Jahren mit Ausnahme der arbeitsfreien Tage 24.12.2025 und 31.12.2025 während der allgemeinen Dienststunden (siehe oben) besetzt.
Des Weiteren verweisen wir auf die zusätzlichen Eintragungsmöglichkeiten in oben genannten Eintragungsraum am
Donnerstag, 08.01.2026 bis 20:00 Uhr und am
Samstag, 10.01.2026 von 09:00 – 12:00 Uhr
Wahlbekanntmachungen der Stadt Rötz
Hier finden Sie alle wichtigen Bekanntmachungen zur Kommunalwahl 2026