Kommunalwahl 2026
Am Sonntag, 08. März 2026 findet die Kommunalwahl statt. Im Folgenden halten wir einige Informationen für Sie bereit:
Wahlschein / Briefwahlunterlagen
Alle Wahlberechtigten, die in einem Wählerverzeichnis der Stadt Rötz eingetragen sind, erhalten bis spätestens 15.02.2026 eine Wahlbenachrichtigung.
Diese informiert Sie über den Wahltag und die Wahlzeit und bestätigt, dass Sie in das Wählerverzeichnis eingetragen worden sind und in dem angegebenen Stimmbezirk (Wahllokal) an der Kommunalwahl teilnehmen können.
Wer keine solche Wahlbenachrichtigung erhalten hat, aber glaubt wahlberechtigt zu sein, wende sich bitte umgehend an das Wahlamt der Stadt Rötz.
Mit dieser Wahlbenachrichtigung (unterschriebener Antrag auf Rückseite) können Briefwahlunterlagen zum einen direkt im Bürgerbüro der Stadt Rötz, Fürstenkasten, Böhmerstraße 18, 92444 Rötz, beantragt und abgeholt bzw. zugesandt werden.
Berücksichtigen Sie allerdings bitte bei der möglichen Postzustellung etwaige längere Zustellfristen.
Eine weitere Möglichkeit der Beantragung von Briefwahlunterlagen ist die Onlinebeantragung auf der Homepage der Stadt Rötz, bzw. über den auf der Wahlbenachrichtigung eingedruckten personalisierten QR-Code mittels Smartphone.
Hier finden Sie den Link, mit dem Sie einen Wahlschein online beantragen können:
(Bitte nur ausfüllen und absenden, wenn Sie durch Briefwahl oder nicht in Ihrem Wahlraum, sondern in einem anderen Wahlbezirk im Wahlkreis wählen wollen.)
Achtung: Die Briefwahlunterlagen können zwar bereits jetzt beantragt werden, aber aus rechtlichen Gründen erst ab 16.02.2026 ausgegeben und versendet werden.
Bitte sehen Sie bis dahin von Nachfragen beim Wahlamt hinsichtlich der Zustellung von Briefwahlunterlagen ab.
Wichtig: Die Briefwahlunterlagen müssen am Wahlsonntag, 08.03.2026 spätestens um 18:00 Uhr im Rathaus Rötz, Rathausstraße 1, 92444 Rötz eingegangen sein.
Bei weiteren Fragen wenden Sie sich bitte direkt an das Wahlamt unter Tel.: 09976/9411-14/-15.